NIS 2 ist die zweite Version der EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (Network and Information Security Directive 2). Sie soll die Cybersicherheit in der Europäischen Union stärken und ersetzt bzw. erweitert die frühere NIS-Richtlinie von 2016.

Ziele von NIS 2

  • Höheres Cybersicherheitsniveau in der EU
  • Besserer Schutz kritischer und wichtiger Einrichtungen
  • Einheitlichere Sicherheitsanforderungen in den Mitgliedstaaten
  • Schnellere Meldung von Sicherheitsvorfällen

Wer ist betroffen?

NIS 2 betrifft deutlich mehr Unternehmen und Organisationen als die ursprüngliche NIS-Richtlinie, unter anderem aus Bereichen wie:

  • Energie
  • Verkehr
  • Gesundheitswesen
  • Banken und Finanzmarktinfrastruktur
  • Trinkwasser und Abwasser
  • Digitale Infrastruktur
  • Öffentliche Verwaltung
  • IT-Dienstleister und Cloud-Anbieter
  • Post- und Kurierdienste
  • Lebensmittelproduktion

Grundsätzlich sind mittelgroße und große Unternehmen in diesen Sektoren betroffen.

Wichtige Anforderungen

Betroffene Unternehmen müssen unter anderem:

  • Risiken für die Informationssicherheit managen
  • Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umsetzen
  • Sicherheitsvorfälle überwachen und dokumentieren
  • Lieferkettenrisiken berücksichtigen
  • Mitarbeitende schulen
  • Notfall- und Wiederherstellungspläne erstellen

Meldepflichten

Bei erheblichen Cybervorfällen gelten strenge Fristen:

  • Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden
  • Ausführlichere Meldung innerhalb von 72 Stunden
  • Abschlussbericht innerhalb eines Monats
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