NIS 2 ist Chefinnen und Chefsache!

Für Geschäftsführer ist NIS 2 besonders wichtig, weil die Richtlinie die Verantwortung der Unternehmensleitung ausdrücklich hervorhebt. Cybersicherheit wird damit nicht mehr nur als IT-Thema betrachtet, sondern als Führungs- und Haftungsthema.

1. Persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung

NIS 2 verlangt, dass Leitungsorgane die Maßnahmen zum Risikomanagement im Bereich Cybersicherheit genehmigen, überwachen und deren Umsetzung sicherstellen.

Das bedeutet:

  • Die Geschäftsführung kann die Verantwortung nicht vollständig an die IT-Abteilung delegieren.
  • Sie muss sich regelmäßig über Cyberrisiken, Sicherheitsmaßnahmen und Vorfälle informieren.
  • Sie muss sicherstellen, dass ausreichende Ressourcen für Cybersicherheit bereitgestellt werden.

2. Haftungsrisiken

Bei Verstößen gegen die NIS-2-Anforderungen können Aufsichtsbehörden:

  • Bußgelder gegen das Unternehmen verhängen,
  • Anordnungen zur Nachbesserung erlassen,
  • in bestimmten Fällen Sanktionen gegen verantwortliche Führungskräfte aussprechen.

Für Geschäftsführer entsteht damit ein ähnlicher Druck wie bereits bei Compliance-, Datenschutz- oder Finanzthemen.

3. Schutz des Unternehmens

Cyberangriffe können zu erheblichen Schäden führen:

  • Betriebsunterbrechungen
  • Produktionsausfälle
  • Datenverlust
  • Erpressung durch Ransomware
  • Reputationsschäden
  • Vertragsstrafen und Schadensersatzforderungen

Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung für die Unternehmenssicherheit und Geschäftskontinuität.

4. Lieferketten und Geschäftspartner

NIS 2 betrachtet auch Risiken in der Lieferkette. Viele Unternehmen werden von Kunden oder Partnern künftig Nachweise zu ihrer Cybersicherheit verlangen.

Für Geschäftsführer bedeutet das:

  • Sicherheitsanforderungen müssen in Beschaffung und Vertragsmanagement integriert werden.
  • Die Auswahl und Überwachung von Dienstleistern wird wichtiger.

5. Schulungs- und Wissenspflichten

NIS 2 fordert, dass Mitglieder der Geschäftsleitung ausreichende Kenntnisse im Bereich Cybersicherheit erwerben und aufrechterhalten.

Praktisch heißt das:

  • Regelmäßige Management-Briefings
  • Awareness-Trainings für Führungskräfte
  • Einbindung von Cyberrisiken in das Unternehmensrisikomanagement

Was Geschäftsführer konkret tun sollten

  1. Prüfen, ob das Unternehmen unter NIS 2 fällt.
  2. Cyberrisiken auf Geschäftsleitungsebene regelmäßig behandeln.
  3. Verantwortlichkeiten und Reporting-Strukturen festlegen.
  4. Sicherheitsmaßnahmen und Notfallpläne überprüfen.
  5. Prozesse für die Meldung von Sicherheitsvorfällen etablieren.
  6. Lieferanten- und Dienstleisterrisiken bewerten.
  7. Eigene Schulungen und Sensibilisierung sicherstellen.
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