Zwanzig Jahre nach Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) ist für Specht-Riemenschneider klar: „Unsere Verwaltung wird digitaler, unsere Datenmengen größer. Damit werden die Anforderungen an transparentes staatliches Handeln komplexer.” Gleichzeitig steht die Informationsfreiheit zunehmend unter Druck. Sicherheitsinteressen, Verwaltungsaufwand und politische Krisen werden immer wieder als Gründe angeführt, Informationszugänge einzuschränken. Specht-Riemenschneider warnte: „Wer Informationsfreiheit pauschal beschränkt, schafft nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie.“

Aus Sicht der BfDI sind daher drei Schritte zentral: Erstens muss Informationsfreiheit verfassungsrechtlich abgesichert werden. Das Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen sollte im Grundgesetz verankert werden. Denn Informationsfreiheit ist ein aktives Teilhaberecht: Bürgerinnen und Bürger können staatliches Handeln nur dann verstehen, kontrollieren und mitgestalten, wenn sie Zugang zu den dafür notwendigen Informationen haben. „Ein einfaches Gesetz ist nur so stark, wie es die nächste Mehrheit im Parlament will. Deshalb gehört die Informationsfreiheit dauerhaft abgesichert“, so Specht-Riemenschneider.

Zweitens braucht der Bund ein echtes Transparenzgesetz. Moderne Verwaltung darf Informationen nicht nur auf Antrag herausgeben. Sie sollte wichtige amtliche Informationen von sich aus veröffentlichen – barrierefrei und leicht auffindbar. Dazu können etwa Verträge ab einem bestimmten Auftragsvolumen, Gutachten, Studien oder Informationen zu Lobbykontakten gehören. Proaktive Transparenz erleichtert nicht nur den Zugang für Bürgerinnen und Bürger, sondern kann auch Behörden entlasten, weil weniger Einzelanfragen beantwortet werden müssen. Ähnlich sieht es auch der Deutsche Anwaltverein, der beim Symposium seine Vorschläge für eine Reform des IFG vorstellte.

Drittens braucht Informationsfreiheit eine starke handlungsfähige Aufsichtsinstanz. Auf Bundesebene ist das die BfDI. Bürgerinnen und Bürger sollten ihre Rechte nicht allein über langwierige Gerichtsverfahren durchsetzen müssen. „Informationsfreiheit braucht Zähne. Eine Aufsicht, die nur mahnen kann, reicht nicht aus. Wir müssen in der Lage sein, den Zugang zu Informationen direkt und effizient durchzusetzen – auch als Entlastung für die Justiz.“

Das 8. BfDI-Symposium zur Informationsfreiheit fand am 2. und 3. Juni 2026 in Berlin statt. Im Mittelpunkt standen 20 Jahre Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, aktuelle Herausforderungen für Transparenz und Verwaltung sowie Reformideen für ein modernes Informationszugangsrecht.

Quelle: Pressemitteilung BfDI

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