Übersicht zur Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte
Die Gesellschaft für Datenschutz hat eine ausgezeichnete Übersicht zur KI-Kennzeichnungspflicht erstellt, die ich an dieser Stelle wärmstens empfehlen möchte.

Die Anforderungen an den Datenschutz sind in den letzten Jahren stark gestiegen – nicht zuletzt durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Unternehmen jeder Größe stehen vor der Herausforderung, personenbezogene Daten rechtskonform zu verarbeiten und dabei komplexe gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. mehr

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt hohe Anforderungen an den Umgang mit personenbezogenen Daten. Ich stehe als externer Datenschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen bereit. mehr

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Mit zwei Jahrzehnten Erfahrung als Geschäftsführer in einem juristisch geprägten Dienstleistungsunternehmen und als TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter stehe ich für praxisnahe, rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Datenschutzlösungen.
Als Gründer und langjähriger Geschäftsführer eines spezialisierten Datenschutzberatungsunternehmens berate ich Unternehmen, Vereine und Organisationen im Großraum Lüneburg sowie in Hamburg rund um alle Aspekte des Datenschutzes – individuell, zuverlässig und verständlich.

Die Gesellschaft für Datenschutz hat eine ausgezeichnete Übersicht zur KI-Kennzeichnungspflicht erstellt, die ich an dieser Stelle wärmstens empfehlen möchte.
Seit Anfang August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Grundlage hierfür ist ART 50 der KI-Verordnung (EU AI Act). Der Sinn der Verordnung ist die Unterscheidbarkeit von KI-generierten Inhalten und Inhalten, die von Menschen Weiterlesen
Die Broschüre informiert über Bestellung, Befugnisse und Aufgaben von internen Datenschutzbeauftragten. Sie gibt neben einführenden Erläuterungen auch praktische Hinweise und verweist auf die wichtigsten Rechtsvorschriften.