Neben der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und den jeweiligen Landesdatenschutzbehörden gibt es auch noch einige spezifische Datenschutzbehörden mit besonderen Aufgabenbereichen.
Zu nennen sind hier:
- kirchliche Datenschutzbeauftragte für Religionsgemeinschaften
- Rundfunkdatenschutzbeauftragte für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
- Deutsche Presserat für redaktionellen Datenschutz