Neben der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und den jeweiligen Landesdatenschutzbehörden gibt es auch noch einige spezifische Datenschutzbehörden mit besonderen Aufgabenbereichen.

Zu nennen sind hier:

  • kirchliche Datenschutzbeauftragte für Religionsgemeinschaften
  • Rundfunkdatenschutzbeauftragte für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten
  • Deutsche Presserat für redaktionellen Datenschutz