Die BfDI ist die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde über alle öffentlichen Stellen des Bundes wie auch für bestimmte Träger der sozialen Sicherung. Außerdem beaufsichtigt sie :
– Finanzbehörden
– Telekommunikationsunternehmen
– Postdienstunternehmen

Gleichzeitig berät die BfDI den Deutschen Bundestag in datenschutzrechtlichen Fragen.

Neben den beiden Aufgaben der Kontrolle und der Beratung zu datenschutzrechtlichen Fragen sensibilisiert und klärt die BfDI die Öffentlichkeit über Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten auf.

Weiterhin ist die BfDI Ansprechpartnerin bei Fragen zur Informationsfreiheit, also zum Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen.

Quelle: BfDI

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