Seit Anfang August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Grundlage hierfür ist ART 50 der KI-Verordnung (EU AI Act).
Der Sinn der Verordnung ist die Unterscheidbarkeit von KI-generierten Inhalten und Inhalten, die von Menschen erstellt wurden zu gewährleisten.
Kurz gefasst unterscheidet die Verordnung zwischen
Primärer KI-Erstellung
Hier werden komplette Inhalte mittes KI-Systemen erstellt und der Eindruck vermittelt, dass die Inhalte von Menschen erstellt wurden.
Hier ist eine Kennzeichnung verpflichtend!
und
Unterstützende KI-Nutzung
Hier nutzt ein Mensch einen KI-generierten Entwurf, prüft und überarbeitet den Entwurf und prägt den Inhalt maßgeblich.
Hier entfällt die Kennzeichnungspflicht!
Übrigens, diese Inhalte wurden ohne KI-Nutzung erstellt.