Seit Anfang August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Grundlage hierfür ist ART 50 der KI-Verordnung (EU AI Act).

Der Sinn der Verordnung ist die Unterscheidbarkeit von KI-generierten Inhalten und Inhalten, die von Menschen erstellt wurden zu gewährleisten.

Kurz gefasst unterscheidet die Verordnung zwischen

Primärer KI-Erstellung

Hier werden komplette Inhalte mittes KI-Systemen erstellt und der Eindruck vermittelt, dass die Inhalte von Menschen erstellt wurden.

Hier ist eine Kennzeichnung verpflichtend!

und

Unterstützende KI-Nutzung

Hier nutzt ein Mensch einen KI-generierten Entwurf, prüft und überarbeitet den Entwurf und prägt den Inhalt maßgeblich.

Hier entfällt die Kennzeichnungspflicht!

Übrigens, diese Inhalte wurden ohne KI-Nutzung erstellt.