BfDI empfiehlt mehr Information und echte Wahlmöglichkeiten für die elektroische Patientenakte

Ab Ende Oktober 2026 können aus der elektronischen Patientenakte (ePA) erstmals Daten aus der Medikationsliste pseudonymisiert zu Forschungszwecken ausgeleitet werden. Voraussetzung ist, dass die Versicherten nicht widersprochen haben. Wie das hierfür nötige Vertrauen gestärkt werden kann, zeigt ein neues Empfehlungspapier der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Grundlage Weiterlesen