Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat eine umfangreiche FAQ-Sammlung zum Thema Videoüberwachung veröffentlicht.
Jede Videoüberwachung greift in das Grundrecht der betroffenen Personen ein, selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu bestimmen. Darüber hinaus berührt sie auch das Grundrecht am eigenen Bild. Sie ist deshalb nur zulässig, wenn sie durch eine gesetzliche Regelung erlaubt ist und die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Quelle: lfd.niedersachsen.de
Beantwortet werden die Fragen:
1. Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen für eine Videoüberwachung für nicht-öffentliche Stellen?
2. Wo finde ich die rechtlichen Grundlagen für eine Videoüberwachung für öffentliche Stellen?
3. Was muss ich vor dem Aufstellen der Kamera bedenken?
4. Darf ich neben Bild- auch Tonaufnahmen anfertigen?
5. Wie lange darf ich aufgezeichnete Bilddaten speichern?
6. Muss ich auf die Videoüberwachung hinweisen?
7. Gibt es weitere formale Voraussetzungen bei der Einrichtung einer Videoüberwachung?