Lesenswerte Informationen über das Spannungsfeld Datenschutz und Pressefreiheit hat die Bundesbeauftragte auf ihrer Webseite veröffentlicht.
Die Presse ist insofern ein Sonderfall, weil sie keiner externen Kontrolle durch eine unabhängige, staatliche Datenschutzaufsicht unterliegt.
Stattdessen setzt die Presse hier auf eine freiwillige Selbstverpflichtung für Journalisten. Hierfür hat der Deutsche Presserat den sogenannten Pressekodex herausgegeben. Dieser legt in seinen 16 Ziffern Richtlinien für die journalistische Arbeit fest und gibt damit die Grenzen von Recherche und Berichterstattung vor.
Quelle: BfDI