Wie können Vereine Fotos z.B. für die Webseite des Vereins oder für die Pressearbeit rechtssicher nutzen?
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat sich dieser Frage angenommen und eine umfangreiche FAQ-Sammlung zur Verfügung gestellt. Dabei werden folgende Fragen beantwortet.
- Darf ein Verein ohne die Einwilligung der Mitglieder Mannschaftsfotos veröffentlichen?
- Muss ein Verein über die Veröffentlichung von Mannschaftsfotos informieren?
- Darf ein Verein Fotos von (Sport-) Veranstaltungen veröffentlichen?
- Muss ein Verein auf die Veröffentlichung von Fotos von Sportveranstaltungen hinweisen?
- Darf ein Verein Fotos von internen Vereinsfeiern oder Vereinsausflügen veröffentlichen?
- Ein Mitglied möchte nicht mehr, dass Fotos von ihm weiter auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht werden. Muss der Verein die Fotos löschen?
- Was muss der Verein in Bezug auf Fotos, die vor dem 25. Mai 2018 veröffentlicht wurden, beachten?