Neue Aufbewahrungsfristen – Neues Löschkonzept

Seit dem 01.01.2025 gilt gem. Bürokratieentlastungs­gesetz IV eine verkürzte Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege. Statt der bisherigen Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren wird die Dauer jetzt auf acht Jahre verkürzt. Betroffen sind beispielsweise: Was hat das aber mit dem Datenschutz zu tun? Die neuen Fristen müssen bei der Erstellung von Löschkonzepten berücksichtigt werden und Weiterlesen