Gesundheitswesen: Wann muss man einen DSB benennen?

Ein/e DSB ist immer zu benennen, wenn zehn oder mehr Personen einschließlich der oder dem Verantwortlichen mit der Verarbeitung von Gesundheitsdaten befasst sind. Bei weniger als zehn Personen benötigen Sie dennoch eine/n DSB, wenn ·      eine weit über das normale Maß hinausgehende, umfangreiche Datenverarbeitung erfolgt oder ·      eine Pflicht zur Erstellung einer Weiterlesen

FAQ Datenschutz im Gesundheitswesen

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat eine umfangreiche FAQ Liste zum Datenschutz im Gesundheitsbereich veröffentlicht. Die folgenden Fragen und Antworten gelten für alle Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Sie gelten unmittelbar für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeu-ten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie sonstige heilberuflich tä-tige Personen. Weiterlesen