Allgemein
Gesundheitswesen: Wann muss man einen DSB benennen?
Ein/e DSB ist immer zu benennen, wenn zehn oder mehr Personen einschließlich der oder dem Verantwortlichen mit der Verarbeitung von Gesundheitsdaten befasst sind. Bei weniger als zehn Personen benötigen Sie dennoch eine/n DSB, wenn · eine weit über das normale Maß hinausgehende, umfangreiche Datenverarbeitung erfolgt oder · eine Pflicht zur Erstellung einer Weiterlesen
