Neue Aufbewahrungsfristen – Neues Löschkonzept
Seit dem 01.01.2025 gilt gem. Bürokratieentlastungsgesetz IV eine verkürzte Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege. Statt der bisherigen Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren wird die Dauer jetzt auf acht Jahre verkürzt. Betroffen sind beispielsweise: Was hat das aber mit dem Datenschutz zu tun? Die neuen Fristen müssen bei der Erstellung von Löschkonzepten berücksichtigt werden und Weiterlesen




