Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen hat ein übersichtliches Infoblatt zum Thema „Datenschutz bei Unterschriftenaktionen“ herausgegeben.

Bürgerinnen und Bürger, die für eine Initiative, ein Volks- oder ein Bürgerbegehren eine Unter-schriftenaktion durchführen möchten, sind häufig unsicher, welche datenschutzrechtlichen Vorgaben gelten. Mit unserem Infoblatt möchten wir Ihnen eine praxisnahe Übersicht anbieten.

Denken Sie bereits an die Anforderungen des Datenschutzes, wenn Sie eine Unterschriftenliste er-stellen. Überlegen Sie, welche Angaben wirklich erforderlich sind. So vermeiden Sie es, Daten zu er-heben, die Sie nicht benötigen. Ausreichend sind üblicherweise Name, Adresse und Unterschrift der Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Unterschriftenaktion. Pro Bogen sollten nicht mehr als acht Eintragungen möglich sein. Zudem sollte jeder Unterschriftsbogen mit dem Vermerk versehen werden:


„Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur für das Bürgerbegehren / die Initiative XYZ verarbeitet werden.“

Quelle: Landesbeauftragte für den Datenschutz in Niedersachsen