Die Bundesbeauftragte informiert über die Möglichkeiten der Beschwerdeeinreichnug bei den Aufsichtsbehörden.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt, haben Sie das Recht, eine Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einzulegen. Die zuständige Aufsichtsbehörde geht der Beschwerde in angemessenem Umfang nach und unterrichtet Sie unter anderem über den Stand und das Ergebnis.
Quelle: BfDI