Der Bund wird in Abstimmung mit den Ländern die Datenschutzaufsicht für den nichtöffentlichen Bereich bis spätestens 31.12.2027 reformieren und dabei gegebenenfalls auch die Aufgabenverteilung im Föderalstaat neu justieren.

Ziel ist die Sicherstellung der einheitlichen Rechtsauslegung und -anwendung sowie Erhöhung der Effizienz im Zusammenspiel der Aufsichtsbehörden. Hierzu können insbesondere die Bündelung von Kompetenzen bei der BfDI oder Aufsichtsbehörden der Länder (bspw. durch Zuständigkeitskonzentration und/oder One-Stop-Shop-Regelungen), eine bessere Einbindung der DSK
und/oder die Einführung eines Kohärenzverfahrens unter Nutzung der Möglichkeiten des
Art. 87 Abs. 3 GG auf Bundesebene oder im Wege von Staatsverträgen zwischen den Ländern gehören.

Der Bund prüft die Aufhebung der Pflicht zur Bestellung eines Landesdatenschutzbeauftragten.

Quelle: Bundesregierung.de

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