Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat eine umfangreiche FAQ Liste zum Datenschutz im Gesundheitsbereich veröffentlicht.

Die folgenden Fragen und Antworten gelten für alle Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Sie gelten unmittelbar für Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeu-ten, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sowie sonstige heilberuflich tä-tige Personen. Apothekerinnen und Apotheker, Pflegedienste und ähnliche Einrich-tungen sowie Patientinnen und Patienten sollten sich an den Antworten ebenfalls orientieren.

Quelle: lfd.niedersachsen.de

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