Merkblatt zum datenschutzkonformen Betrieb von Tierbeobachtungskameras im öffentlich zugänglichen Raum in der freien Landschaft

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ein Merkblatt für den datenschutzkonformen Betrieb von Wildkameras veröffentlicht und folgende Umsetzungshinweise erarbeitet:

  1. Eine Aufnahme von Menschen sollte äußerst unwahrscheinlich sein und mit allen verfügbaren
    Mitteln verhindert werden, z. B. durch
  • den Einsatz von Tierbeobachtungskameras, die selbständig erkennen, ob es sich bei dem
    Objekt um einen Menschen handelt und diesen Bereich vollständig aus dem Bild tilgt,
  • das Anbringen der Kamera auf maximal 1 Meter Höhe,
  • der Ausrichtung direkt auf den Boden,
  • der Ausrichtung gegen den Himmel (Vogelerkennungskameras zur Vermeidung von Vogel-
    schlag z.B. an Windenergieanlagen)
  1. Bei der Einrichtung der Tierbeobachtungskamera ist auf Datensparsamkeit zu achten (z. B.
    keine Videosequenzen, Einzelbilder mit einigen Sekunden Abstand aufnehmen, geringe Auf-
    lösung der Kamera).
  2. Bereiche, die sich in unmittelbarer Nähe zu einer Grillstelle und insbesondere einem Spiel-
    platz befinden, dürfen nicht überwacht werden.
  3. In unmittelbarer Nähe zu Wegen (z. B. zur wissenschaftlichen Vogel-, Wolf- oder Luchsbe-
    obachtung) müssen besondere Maßnahmen getroffen werden, um Aufnahmen von Personen
    zu verhindern (z. B. ggf. Ausrichtung auf den Boden oder in den Himmel, ggf. Überwachung
    ausschließlich nachts).
  4. Ist die Überwachung von Tieren bei Nacht geplant, ist die Kamera tagsüber auszuschalten.
  5. Die Hinweisbeschilderung mit den Informationspflichten gem. Art. 13 DS-GVO (u. a. Name
    und Kontaktdaten des Verantwortlichen, Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbei-
    tung) muss gut sichtbar angebracht werden

Quelle: landwirtschaft.hessen.de