Im Zusammenhang mit dem Datenschutz fällt häufig der Begriff Pseudonymisierung. Doch was genau bedeutet Pseudonymisierung, wie funktioniert sie und welche Rolle spielt sie im Datenschutz?
Definition der Pseudonymisierung
Pseudonymisierung ist ein Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten, bei dem identifizierende Merkmale durch ein Kennzeichen (Pseudonym) ersetzt werden. Ziel ist es, die betroffene Person ohne zusätzliche Informationen nicht mehr direkt identifizieren zu können.
Nach Art. 4 Nr. 5 DSGVO ist Pseudonymisierung die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass diese ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können. Diese zusätzlichen Informationen müssen gesondert aufbewahrt und durch technische sowie organisatorische Maßnahmen geschützt werden.
Abgrenzung zur Anonymisierung
Ein häufiger Irrtum besteht darin, Pseudonymisierung mit Anonymisierung gleichzusetzen. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass pseudonymisierte Daten weiterhin personenbezogene Daten sind. Eine Re-Identifizierung ist grundsätzlich möglich, sofern der sogenannte „Schlüssel“ vorhanden ist. Anonymisierte Daten hingegen lassen keinerlei Rückschluss mehr auf eine Person zu und fallen damit nicht mehr unter die DSGVO.
Wie funktioniert Pseudonymisierung in der Praxis?
In der Praxis werden direkte Identifikatoren wie Name, Kundennummer oder E-Mail-Adresse durch künstliche Kennzeichen ersetzt, zum Beispiel durch eine zufällig generierte Nummer oder einen Code. Die Zuordnung zwischen Pseudonym und realer Identität wird in einer separaten Datei oder Datenbank gespeichert, auf die nur befugte Personen Zugriff haben.
Typische Beispiele sind:
- Ersetzung von Namen durch Kundencodes
- Trennung von Identitätsdaten und Inhaltsdaten
- Einsatz von Hash- oder Token-Verfahren (mit zusätzlichem Geheimnis)
Vorteile der Pseudonymisierung
Pseudonymisierung bietet mehrere Vorteile im Datenschutzkontext:
- Erhöhte Datensicherheit: Selbst bei einem Datenleck ist eine direkte Identifizierung der betroffenen Personen erschwert.
- Risikominimierung: Das Risiko für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen wird reduziert.
- DSGVO-Compliance: Die DSGVO nennt Pseudonymisierung ausdrücklich als geeignete technische und organisatorische Maßnahme (Art. 32 DSGVO).
- Erleichterte Datenverarbeitung: Daten können z. B. für Analysen oder Forschung genutzt werden, ohne ständig mit Klardaten zu arbeiten.
Rechtliche Bedeutung nach der DSGVO
Die DSGVO fördert den Einsatz von Pseudonymisierung ausdrücklich. Zwar befreit sie nicht von den allgemeinen Datenschutzpflichten, sie kann jedoch:
- bei der Bewertung von Risiken positiv berücksichtigt werden,
- die Notwendigkeit und den Umfang von Datenschutz-Folgenabschätzungen beeinflussen,
- als Maßnahme zur „Privacy by Design“ dienen (Art. 25 DSGVO).
Grenzen der Pseudonymisierung
Trotz ihrer Vorteile ist Pseudonymisierung kein Allheilmittel. Wenn zusätzliche Informationen schlecht geschützt sind oder sich Daten durch Kombination mit anderen Quellen re-identifizieren lassen, sinkt der Schutz erheblich. Daher ist eine sorgfältige technische und organisatorische Umsetzung unerlässlich.