Auftragsdatenverarbeitung (ADV)?
Die Auftragsdatenverarbeitung (ADV) – heute im Rahmen der DSGVO als „Auftragsverarbeitung“ (Art. 28 DSGVO) bezeichnet – liegt vor, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten nicht selbst verarbeitet, sondern einen externen Dienstleister damit beauftragt. Typische Beispiele sind IT-Dienstleister, Cloud-Anbieter, Lohnabrechnungsbüros oder Callcenter.
Rechtliche Grundlage
Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darf eine Auftragsverarbeitung nur erfolgen, wenn zwischen dem Verantwortlichen (Auftraggeber) und dem Auftragsverarbeiter (Dienstleister) ein vertragliches Verhältnis besteht. Dieser Vertrag, auch Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) genannt, regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Wichtige Inhalte eines AVV
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag muss unter anderem folgende Punkte enthalten:
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- Art und Zweck der Datenverarbeitung
- Art der personenbezogenen Daten und Kategorien betroffener Personen
- Pflichten und Rechte des Verantwortlichen
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) zum Schutz der Daten
- Unterauftragsverhältnisse (sofern zulässig)
Verantwortung bleibt beim Auftraggeber
Wichtig: Auch wenn die Verarbeitung durch einen externen Dienstleister erfolgt, bleibt die datenschutzrechtliche Verantwortung beim Auftraggeber. Dieser muss sicherstellen, dass der Dienstleister alle Vorgaben der DSGVO einhält.
Beispiele für Auftragsverarbeitung
- Webhosting durch externe Anbieter
- Nutzung von Cloud-Diensten (z. B. Microsoft 365, Google Workspace)
- Externe Lohn- und Gehaltsabrechnung
- IT-Support mit Zugriff auf personenbezogene Daten
Kein Fall der Auftragsverarbeitung
Nicht jede Weitergabe von Daten ist eine Auftragsverarbeitung. Liegt eine eigenständige Verantwortung des Dienstleisters vor (z. B. bei Steuerberatern, Rechtsanwälten oder Ärzten), handelt es sich nicht um eine Auftragsverarbeitung, sondern um eine sogenannte Funktionsübertragung oder einen eigenständigen Verantwortlichen.
Fazit:
Die Auftragsverarbeitung ist ein zentrales Element des Datenschutzes in Unternehmen. Sie erlaubt die Auslagerung von Datenverarbeitungsprozessen, setzt aber klare vertragliche und organisatorische Anforderungen voraus. Unternehmen sind gut beraten, ihre Dienstleister sorgfältig auszuwählen und die Einhaltung der Datenschutzvorgaben regelmäßig zu überprüfen.