Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt personenbezogene Daten umfassend – doch bestimmte Daten verdienen einen noch höheren Schutz. Diese sogenannten besonderen Kategorien personenbezogener Daten werden in Artikel 9 DSGVO definiert. Sie betreffen Informationen, die besonders sensibel sind und deren Verarbeitung nur unter strengen Voraussetzungen zulässig ist.

Was sind besondere Kategorien personenbezogener Daten?

Nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO zählen zu diesen besonderen Kategorien alle personenbezogenen Daten, die Rückschlüsse auf besonders schutzwürdige Merkmale einer Person zulassen. Dazu gehören:

  • Daten über rassische und ethnische Herkunft
  • Politische Meinungen
  • Religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Genetische Daten
  • Biometrische Daten (zur eindeutigen Identifizierung einer Person)
  • Gesundheitsdaten
  • Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung

Diese Daten können tief in die Privatsphäre eingreifen und – wenn sie in falsche Hände geraten – erheblichen Schaden anrichten, etwa durch Diskriminierung oder Stigmatisierung. Daher verbietet Art. 9 DSGVO grundsätzlich die Verarbeitung solcher Daten – es sei denn, es greift eine ausdrückliche Ausnahme.