Datenschutzbeauftragter – Kompetenz für Ihre Datensicherheit
Der Schutz personenbezogener Daten ist nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch ein entscheidender Vertrauensfaktor für Kunden, Mitarbeiter und Geschäftspartner. Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) unterstützt Unternehmen dabei, die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) professionell umzusetzen.
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Beratung der Geschäftsführung und Mitarbeitenden zu allen Fragen des Datenschutzes
- Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und interner Richtlinien
- Erstellung und Pflege von Verarbeitungsverzeichnissen sowie Datenschutzrichtlinien
- Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter
- Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen
Ihr Vorteil
Mit einem externen Datenschutzbeauftragten profitieren Sie von:
- Fachwissen und aktueller Rechtssicherheit
- Neutralität und objektiver Beratung
- Entlastung der internen Ressourcen
- Vermeidung von Bußgeldern und Imageschäden
Für wen ist ein Datenschutzbeauftragter verpflichtend?
Nach der DSGVO ist die Benennung eines DSB u. a. erforderlich, wenn:
- mindestens 20 Personen regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind,
- besondere Kategorien von Daten (z. B. Gesundheitsdaten) verarbeitet werden,
- eine systematische und umfangreiche Überwachung von Personen erfolgt.
👉 Gerne unterstützen wir Sie bei der Einrichtung, Betreuung und kontinuierlichen Optimierung Ihres Datenschutzmanagements.