Interner oder externer Datenschutzbeauftragter? – Ein Überblick über Vor- und Nachteile

Unternehmen, die der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegen, sind ab einer bestimmten Größe oder Art der Datenverarbeitung verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dabei stellt sich oft die Frage: Soll diese Funktion intern besetzt oder extern vergeben werden?

Beide Modelle haben ihre spezifischen Vor- und Nachteile – je nach Unternehmensstruktur, vorhandenen Ressourcen und individuellen Anforderungen.


Interner Datenschutzbeauftragter: Vorteile & Nachteile

✅ Vorteile

  • Betriebs- und Branchenkenntnis:
    Ein interner Datenschutzbeauftragter kennt die internen Abläufe, Prozesse und die Unternehmenskultur sehr genau. Das erleichtert die praktische Umsetzung datenschutzrechtlicher Maßnahmen.
  • Direkte Verfügbarkeit:
    Als Mitarbeiter ist der interne DSB oft schneller erreichbar und direkt in Projekte eingebunden.
  • Stärkere Integration:
    Durch die enge Einbindung in die Organisation können Datenschutzanforderungen nahtlos in betriebliche Entscheidungen einfließen.

❌ Nachteile

  • Ressourcenbindung:
    Die Position eines internen DSB erfordert umfangreiche Fachkenntnisse und laufende Weiterbildungen – das kann Personal und Budget langfristig binden.
  • Haftungsrisiken & Interessenskonflikte:
    Ein interner Datenschutzbeauftragter darf keine Tätigkeiten ausüben, die mit seinen Aufgaben kollidieren (z. B. IT-Leitung, Geschäftführung, Marketingleitung). Dies kann in kleineren Unternehmen zu Konflikten führen.
  • Kündigungsschutz:
    Nach der Benennung genießt ein interner DSB einen besonderen Kündigungsschutz, was bei späteren Umstrukturierungen berücksichtigt werden muss.

Externer Datenschutzbeauftragter: Vorteile & Nachteile

✅ Vorteile

  • Fachliche Expertise & Erfahrung:
    Externe Datenschutzbeauftragte bringen in der Regel fundierte juristische und technische Kenntnisse mit – und oft auch branchenspezifische Praxiserfahrung aus unterschiedlichen Unternehmen.
  • Kosteneffizienz:
    Statt einer Vollzeitstelle werden nur die tatsächlich benötigten Leistungen abgerechnet – das ist besonders für kleinere und mittlere Unternehmen wirtschaftlich attraktiv.
  • Keine Interessenskonflikte:
    Der externe DSB agiert unabhängig und objektiv, ohne in interne Hierarchien eingebunden zu sein.
  • Schnelle Einsatzbereitschaft:
    Die externe Lösung ermöglicht oft eine sofortige Übernahme der Datenschutzverantwortung – ohne langwierige Einarbeitung.

❌ Nachteile

  • Weniger Unternehmensnähe:
    Ein externer DSB ist nicht ständig vor Ort und muss sich erst mit der Unternehmenskultur und internen Prozessen vertraut machen.
  • Begrenzte Verfügbarkeit bei hoher Auslastung:
    Bei einem unerwarteten Datenschutzvorfall muss ein externer DSB eventuell koordiniert werden, wenn mehrere Kunden gleichzeitig betreut werden.

Fazit: Welche Lösung passt zu Ihrem Unternehmen?

Die Wahl zwischen internem und externem Datenschutzbeauftragten hängt stark von den individuellen Gegebenheiten ab: Unternehmensgröße, vorhandene Ressourcen, Risikoprofil und Datenschutzanforderungen.

👉 Für größere Unternehmen mit etablierten Strukturen kann ein interner DSB sinnvoll sein – vorausgesetzt, es stehen ausreichend Kapazitäten und Fachwissen zur Verfügung.

👉 Für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) bietet ein externer Datenschutzbeauftragter meist die effizientere, flexiblere und rechtssichere Lösung.


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